Haus- und Badeordnung für die Bäder der Stadtwerke Gütersloh GmbH - gültig ab 01.09.2020
§ 1 Zweck der Haus- und Badeordnung
Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des Freizeitbades WELLE, der JÄRVESAUNA und des NORDBAD-Hallen- und Freibades.
§ 2 Verbindlichkeit der Haus- und Badeordnung
§ 3 Öffnungszeiten, Preise
§ 4 Zutritt
§ 5 Verhaltensregeln
§ 6 Haftung
§ 7 Allgemeine Verhaltensregeln
§ 8 Zweck und Nutzung der Saunaanlage
§ 9 Verhalten in der Saunaanlage
§ 10 Besondere Hinweise
§ 11 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Eintrittskarten, Gutscheinen und sonstigen Verkaufsartikeln in den Bäderbetrieben der Stadtwerke Gütersloh GmbH in der jeweils gültigen Fassung.
Gütersloh, den 01.05.2019
Stadtwerke Gütersloh GmbH
Dipl.-Kaufm. Ralf Libuda
Geschäftsführer
Regelungen zum Infektionsschutz
Ergänzende das Nordbad-Hallenbad der Stadtwerke Gütersloh GmbH
gültig ab 1.9.2020
Präambel
Diese Ergänzung gilt zusätzlich zur bestehenden Haus- und Badeordnung für die Bäder der Stadtwerke Gütersloh GmbH und ist bei Nutzung der Einrichtungen verbindlich.
Sie ändert in den einschlägigen Regelungen die bestehende Haus- und Badeordnung ab bzw. führt weitere Punkteein.
Die Haus- und Badeordnung sowie diese Ergänzung werden gemäß § 2 Abs. 1 der Haus- und Badeordnung Vertragsbestandteil.
Die Ergänzung nimmt Regelungen (z. B. behördlich, normativ) auf, die dem Infektionsschutz bei der Nutzung dieses Bades dienen.
Dieses Schwimmbad wird im Verlauf einer sich abschwächenden Pandemie wieder betrieben. Es ist also erforderlich, Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um
weitere Ansteckungen zu vermeiden.
Darauf haben wir uns in der Ausstattung des Bades und in der Organisation des Badebetriebs eingestellt. Diese Maßnahmen des Badbetreibers sollen der
Gefahr von Infektionen soweit wie möglich vorbeugen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es aber zwingend erforderlich, dass auch die Badegäste ihrer Eigenverantwortung - gegenüber sich selbst und anderen - durch Einhaltung der Regelungen der Haus- und Badeordnung gerecht werden. Gleichwohl wird das
Verhalten der Badegäste durch unser Personal beobachtet, das im Rahmen des Hausrechts tätig wird. Allerdings ist eine lückenlose Überwachung nicht möglich.
§ 1 Allgemeine Grundsätze und Verhalten im Bad
§ 2 Allgemeine Hygienemaßnahmen
§ 3 Maßnahmen zur Abstandswahrung
Gütersloh, den 1.9.2020
STADTWERKE GÜTERSLOH GmbH
Ralf Libuda
Geschäftsführer