Regelungen zum Infektionsschutz
Ergänzende das Nordbad-Hallenbad der Stadtwerke Gütersloh GmbH
gültig ab 15.6.2021
Präambel
Sie ändert in den einschlägigen Regelungen die bestehende Haus- und Badeordnung ab bzw. führt weitere Punkte ein. Die Haus- und Badeordnung sowie diese Ergänzung werden gemäß § 2 Abs. 1 der Haus- und Badeordnung Vertragsbestandteil. Die Ergänzung nimmt Regelungen (z. B. behördlich, normativ) auf, die dem Infektionsschutz bei der Nutzung der Einrichtungen dienen. Die Einrichtungen werden im Verlauf einer sich abschwächenden Pandemie wieder betrieben. Es ist also erforderlich, Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um weitere Ansteckungen zu vermeiden.
Diese erarbeiteten Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit von Besuchern und Mitarbeitern/innen des Badbetreibers sollen der Gefahr von Infektionen soweit wie möglich vorbeugen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es aber zwingend erforderlich, dass die Badegäste ihrer Eigenverantwortung - gegenüber sich selbst und anderen - durch Einhaltung der Regelungen der Haus- und Badeordnung gerecht werden. Gleichwohl wird das Verhalten der Badegäste durch Personal vor Ort beobachtet, das bei Verstößen im Rahmen des Hausrechts tätig wird. Eine lückenlose Überwachung kann nicht durchgehend gewährleistet werden.
§ 1 Allgemeine Grundsätze und Verhalten im Bad
- Es gelten die auf den Internetseiten ausgewiesenen Öffnungszeiten und Preise.
- Der Eintritt kann nur gewährt werden, wenn eine nachgewiesene Immunisierung durch Impfung, Genesung oder ein Nachweis eines negativen Test- ergebnisses vorgelegt wird (Gemäß Coronaschutzverordnung des Landes NRW).
- Soweit nichts Anderes bekannt, ist es erforderlich, sich vor dem Besuch online zu registrieren und ein E-Ticket zu erwerben.
- Die max. Anzahl an Gästen für Bad und Sauna kann aufgrund der wandelnden Pandemieregelungen variieren. Die genauen Zahlen sind der jeweiligen Website zu entnehmen. Hier ist eine separate Seite mit Corona-Regelungen eingerichtet. Sollte ein Kunde über keinen Internetzugang verfügen, kann der Kunde sich vor seinem Besuch telefonisch bei den Mitarbeitern*innen über bestehende Regelungen informieren.
- Die Begleitung einer erwachsenen Person ist abweichend von der bisherigen Regelung für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr erforderlich.
- Betreten Sie den Beckenumgang nur unmittelbar vor der Nutzung z. B. der Becken.
- Abstandsregelungen und -markierungen im Bereich von z. B. Vorplatz, Eingangshalle, Sanitären Einrichtungen sowie im und am Schwimmbecken sind zu beachten.
- Verlassen Sie das Schwimmbad nach der Nutzung unverzüglich.
- Vermeiden Sie Menschenansammlungen vor der Tür, an ÖPNV-Haltestellen und auf dem Parkplatz. Von Gruppenbildungen ist ebenfalls abzusehen.
- Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist Folge zu leisten.
- Einrichtungen oder Dienstleistungen mit feuchter Wärme (z.B. Dampfbad, Tecaldarium, Sauna-Aufgüsse) können vom Betrieb ausgenommen werden.
- Es dürfen nur eine begrenzte Anzahl an Personen die Sauna zeitgleich nutzen. Bitte beachten Sie hierfür die Hinweisschilder an den jeweiligen Saunen.
- Verstößt ein Badegast trotz vorhergehender Verwarnung gegen die Corona-Regelungen ist er des Bades zu verweisen. In schwierigen Fällen wird die Polizei zur Unterstützung hinzugerufen. Je nach Verstoß, kann ein Hausverbot seitens der Gütersloher Bäder erfolgen.
- Die Aufnahme der personenbezogenen Daten dienen der Rückverfolgbarkeit im Falle einer Covid-19 Erkrankung während Ihres Aufenthalts im Bäder- oder Saunabetrieb. So soll die Kontaktaufnahme im Falle einer Erkrankung ermöglicht und eine weitere Ausbreitung der Krankheit verhindert werden.
§ 2 Allgemeine Hygienemaßnahmen
- Personen mit einer bekannten/nachgewiesenen Infektion durch das Coronavirus ist der Zutritt nicht gestattet. Dies gilt auch für Badegäste mit Verdachtsanzeichen.
- Waschen Sie Ihre Hände häufig und gründlich.
- Die Nutzung von Handdesinfektion im Eingangsbereich und an anderen Übergängen, an denen das Händewaschen nicht möglich ist, ist verpflichtend.
- Husten und Niesen Sie in ein Taschentuch oder alternativ in die Armbeuge.
- Duschen Sie vor dem Baden/Saunagang und waschen Sie sich gründlich.
- Halten Sie sich an die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen und in gekennzeichneten Bereichen. Zu tragen sind medizinische Masken oder FFP2-Masken.
§ 3 Maßnahmen zur Abstandswahrung
- Halten Sie überall die aktuell gebotenen Abstandsregeln (min. 1,5 m) ein. An Engstellen warten Sie, bis die maximal angegebene Zahl der anwesenden Personen unterschritten ist.
- Die Duschräume dürfen nur von einer begrenzten Personenzahl betreten werden. Bitte beachten Sie hier die Hinweisschilder vor den Duschen.
- Eintrittsregelungen für die jeweiligen Schwimmbecken und Saunen sowie Hinweise des Personals sind zu beachten. Genaue Informationen zur Nutzung sind an den jeweiligen Becken/Saunen ausgestellt. In den Schwimmbecken und Saunen muss der gebotene Abstand Selbstständig gewahrt werden.
- Vermeiden Sie auf dem Beckenumgang und an Engstellen, enge Begegnungen und nutzen Sie die gesamte Breite zum Ausweichen. Alternativ warten Sie bis der Weg frei ist.
- Halten Sie sich an die Wegeregelungen (z. B. Einbahnverkehr), Beschilderungen und Abstandsmarkierungen in Bad und Sauna und folgen Sie den Anweisungen des Personals.
Gütersloh, den 15.6.2021
STADTWERKE GÜTERSLOH GmbH
Ralf Libuda
Geschäftsführer