Haus- und Badeordnung
Haus- und Badeordnung für die Bäder der Stadtwerke Gütersloh GmbH - gültig ab 01.09.2020
I. Gemeinsame Bestimmungen für den Badebetrieb
§ 1 Zweck der Haus- und Badeordnung
Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des Freizeitbades WELLE, der JÄRVESAUNA und des NORDBAD-Hallen- und Freibades.
§ 2 Verbindlichkeit der Haus- und Badeordnung
- Die Haus- und Badeordnung sowie alle weiteren Ordnungen sind für die Nutzer verbindlich. Für die Einbeziehung in den an der Kasse geschlossenen Vertrag gelten die gesetzlichen Regelungen.
- Das Personal oder weitere Beauftragte des Bades üben das Hausrecht aus. Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist Folge zu leisten. Nutzer, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Hauses verwiesen werden. Im Falle der Verweisung aus dem Bad wird das Eintrittsgeld nicht erstattet. Dem Nutzer des Bades bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Badbetreiber in diesem Fall keine oder eine wesentlich niedrigere Vergütung zusteht als das vollständige Eintrittsgeld. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch die Geschäfts-/ Betriebsleitung oder deren Beauftragte ausgesprochen werden.
- Die gekennzeichneten und ausgewiesenen Bereiche des Betriebes werden aus Gründen der Sicherheit videoüberwacht. Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes, insbesondere der § 4 werden eingehalten. Gespeicherte Daten werden unverzüglich gelöscht, wenn sie nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.
- Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen oder Nutzung durch bestimmte Personengruppen (z.B. Schul- und Vereinsschwimmen) können Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.
- Politische Handlungen, Veranstaltungen, Demonstrationen, die Verbreitung von Druckschriften, das Anbringen von Plakaten oder Anschlägen, Sammlungen von Unterschriftenlisten sowie die Nutzung des Bades zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken sind nur nach Genehmigung durch den Betreiber erlaubt.
§ 3 Öffnungszeiten, Preise
- Die Öffnungszeiten und die gültige Preisliste werden durch Aushang bekanntgegeben oder sind an der Kasse einsehbar.
- Die Badezone/Saunaanlage ist 15 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeit zu verlassen.
- Für Freibäder, für die Durchführung des Schul- und Vereinsschwimmens, sowie für Kursangebote und Veranstaltungen für bestimmte Personengruppen können besondere Zutrittsvoraussetzungen und Öffnungszeiten festgelegt werden.
- Bei Einschränkung der Nutzung einzelner Angebote oder einzelner Betriebsteile oder bei Schließung des Bades im laufenden Betrieb besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung.
- Erworbene Eintrittskarten oder andere Zutrittsberechtigungen werden nicht erstattet.
- Die an der Kasse erhaltene Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung bzw. der beim Erwerb der Zugangsberechtigung ausgegebene Kassenbon ist bis zum Verlassen des Bades aufzubewahren.
§ 4 Zutritt
- Der Besuch des Betriebes steht grundsätzlich jeder Person frei; für bestimmte Fälle können Einschränkungen geregelt werden.
- Jeder Nutzer muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung für den jeweiligen Nutzungsbereich sein. Mit Betreten des Nutzungsbereiches ist eine Weitergabe der Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung nicht zulässig.
- Der Badegast muss Eintrittskarten oder Zutrittsberechtigungen sowie folgende vom Badbetreiber überlassene Gegenstände a. Garderobenschrank- oder Wertfachschlüssel, b. Datenträger des Zahlungssystems und c. Leihsachen so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Insbesondere hat er diese am Körper, z. B. Armband, zu tragen, bei Wegen im Bad bei sich zu haben und nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei einem Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Badegastes vor. Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Badegast.
- Für Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr ist die Begleitung einer geeigneten Begleitperson erforderlich. Weitergehende Regelungen und Altersbeschränkungen (z. B. Saunaanlagen, Wellnessbereiche, Wasserrutschen) sind möglich.
- Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, ist die Benutzung der Bäder nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.
- Der Zutritt ist u. a. Personen nicht gestattet,
- die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,
- die Tiere mit sich führen,
- die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit (im Zweifelsfallkann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden leiden.
§ 5 Verhaltensregeln
- Die Nutzer haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
- Die Einrichtungen des Bades einschließlich der Leihartikel sind pfleglich zu behandeln. Bei nicht zweckentsprechender Benutzung oder Beschädigung haftet der Nutzer für den entstandenen Schaden. Für schuldhafte Verunreinigungen, die über das Ausmaß eines bestimmungsgemäßen Gebrauchs hinausgehen, kann ein besonderes Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird.
- In einzelnen Badbereichen gelten unterschiedliche Regelungen für die Bekleidung.
- Barfußbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Mitgebrachte Hilfsmittel wie Rollstühle oder Rollatoren sowie Rollkoffer sind vor Betreten des Barfußbereiches durch den Nutzer oder deren Begleitperson zu reinigen.
- Nutzern ist es nicht erlaubt Musikinstrumente, Ton- oder Bildwiedergabegeräte und andere Medien zu benutzen, wenn es dadurch zu Belästigungen der übrigen Nutzer kommt.
- In der Anlage ist Telefonieren, Fotografieren und Filmen verboten. Elektronische Medien, mit denen man fotografieren und/oder filmen kann (z.B. Smartphone, Tablet, E-Book-Reader u. ä.), dürfen nur in ausgewiesenen Bereichen mitgenommen und benutzt werden.
- Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Geschäfts-/Betriebsleitung.
- Vor der Benutzung der Becken muss eine Körperreinigung vorgenommen werden. Rasieren, Nägel schneiden, Haare färben u.ä. sind nicht erlaubt.
- Jeder Nutzer hat sich auf die in einem Badebetrieb typischen Gefahren durch gesteigerte Vorsicht einzustellen.
- Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten sowie Schwimmhilfen ist nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet.
- Speisen und Getränke dürfen nur zum eigenen Verzehr mitgebracht und nur in den ausgewiesenen Bereichen verzehrt werden. Das Mitbringen von alkoholischen Getränken ist untersagt. In der Gastronomie dürfen mitgebrachte Speisen und Getränke nicht verzehrt werden.
- Zerbrechliche Behälter (z. B. Behälter aus Glas oder Porzellan) dürfen nicht mitgebracht werden.
- Rauchen ist ausschließlich in den dafür ausgewiesenen Bereichen erlaubt. Dies gilt auch für elektrische Zigaretten.
- Fundsachen sind dem Personal zu übergeben und werden nach den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.
- Garderobenschränke und/oder Wertfächer stehen dem Nutzer nur während der Gültigkeit seiner Zutrittsberechtigung zur Benutzung zur Verfügung. Auf die Benutzung besteht kein Anspruch. Nach Betriebsschluss werden alle noch verschlossenen Garderobenschränke und Wertfächer geöffnet und ggf. geräumt. Der Inhalt wird als Fundsache behandelt.
- Liegen und Stühle dürfen nicht mit Handtüchern, Taschen oder anderen Gegenständen dauerhaft belegt werden. Auf den Liegen und Stühlen abgelegte Gegenstände werden im Bedarfsfall durch das Personal abgeräumt.
§ 6 Haftung
- Der Betreiber haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Nutzer. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Nutzers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die der Nutzer aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
- Als wesentliche Vertragspflicht des Betreibers zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Benutzung der Badeeinrichtung, soweit diese nicht aus zwingenden betrieblichen Gründen teilweise gesperrt ist, sowie die Teilnahme an den angebotenen, im Eintrittspreis beinhalteten Veranstaltungen. Die Haftungsbeschränkung nach Abs. 1 Satz 1 und 2 gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge.
- Dem Nutzer wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Bad zu nehmen. Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Bewachungen und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigung der Sachen durch Dritte.
- Das Einbringen von Geld oder Wertgegenständen in einen durch den Betreiber zur Verfügung gestellten Garderobenschrank und/oder einem Wertfach begründet keinerlei Pflichten des Betreibers in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Insbesondere werden keine Verwahrpflichten begründet. Es liegt allein in der Verantwortung des Nutzers, bei der Benutzung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches diese ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel/Datenträger sorgfältig aufzubewahren.
- Bei schuldhaftem Verlust der gemäß § 4 (3) vom Badbetreiber überlassenen Gegenstände werden folgende Pauschalbeträge in Rechnung gestellt: a) Garderobenschrank- oder Wertfachschlüssel: 15 Euro, b) Datenträger des Zahlungssystems - Chipcoin-/Chipkarten- oder Chiparmband mit Geldlimit und Tarif „Kinder & Ermäßigt“ 25 Euro - Chipcoin-/Chipkarten- oder Chiparmband mit Geldlimit und Tarif "Erwachsene“ 65 Euro c) Leihsachen - Saunatuch 24,90 Euro - Bademantel 64,90 Euro. Dem Nutzer wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder dass er wesentlich niedriger ist als der Pauschalbetrag.
- Die Stadtwerke Gütersloh GmbH erklären sich bereit, hinsichtlich von Streitigkeiten zu einem Nutzungsverhältnis der Bäderbetriebe an der alternativen Streitbeilegung mit Verbrauchern nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Bäderbetriebe der Stadtwerke Gütersloh GmbH, Berliner Straße 260, 33330 Gütersloh, Telefon:
, Telefax:05241-82-2165 , E-Mail: baederbetriebe(at)stadtwerke-gt.de. Die Kontaktdaten der zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle sind: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl, Telefon:05241-82-2175 , Telefax:07851 79579 40 , Internet: www.verbraucher-schlichter.de, E-Mail: mail(at)verbraucherschlichter.de.07851 79579 41
II. BESTIMMUNGEN FÜR DEN BADEBETRIEB IM SCHWIMMBAD
§ 7 Allgemeine Verhaltensregeln
- Der Nutzer ist für das Verschließen des Garderobenschrankes/Wertfaches und die Aufbewahrung des Schlüssels/Datenträgers selbst verantwortlich.
- Der Aufenthalt im Nassbereich der Bäder ist nur in üblicher Badekleidung ohne Taschen gestattet.
- Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in die Becken ist untersagt.
- Die angebotenen Wasserattraktionen verlangen Umsicht und Rücksichtnahme auf die anderen Nutzer.
- Die Benutzung von Sprunganlagen und Wasserrutschen geht über die im Badebetrieb typischen Gefahren hinaus; der Nutzer hat sich darauf in seinem Verhalten einzustellen. Diese Anlagen dürfen nur nach Freigabe durch das Personal genutzt werden.
- Beim Springen ist darauf zu achten, dass nur eine Person das Sprungbrett / Plattform betritt und der Sprungbereich frei ist. Nach dem Sprung muss der Sprungbereich sofort verlassen werden.
- Das Unterschwimmen des Sprungbereiches bei Betrieb der Sprunganlage ist untersagt.
- Wasserrutschen dürfen nur entsprechend der aushängenden Beschilderungen benutzt, der Sicherheitsabstand beim Rutschen muss eingehalten und der Landebereich sofort verlassen werden.
- Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten (z. B. Schwimmflossen, Tauchautomaten, Schnorchelgeräte) sowie Schwimmhilfen ist nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.
III. BESTIMMUNGEN FÜR DEN BADEBETRIEB IN DER SAUNA
§ 8 Zweck und Nutzung der Saunaanlage
- Die Saunaanlage dient der Gesundheitsförderung und der Erholung der Nutzer. Hierzu gibt es Empfehlungen des Deutschen Sauna-Bundes e. V.
- Die Saunaanlage ist ein textilfreier Bereich. In bestimmten Bereichen (z. B.Ruheräume, Gastronomie) gelten besondere Bestimmungen.
- Sexuelle Handlungen und Darstellungen sind verboten.
§ 9 Verhalten in der Saunaanlage
- Die Benutzung der Schwitzräume ist nur unbekleidet gestattet.
- Ruheliegen dürfen nur mit einem Bademantel oder mit einer trockenen, körpergroßen Unterlage benutzt werden.
- Die Gastronomie darf nur mit einem Bademantel oder einem trockenen, den Körper umhüllenden Badetuch besucht werden.
- Sauna- und Warmlufträume mit Holzbänken sind nur mit einem ausreichend großen Liegetuch zu benutzen, das der Körpergröße entspricht. Die Holzteile dürfen nicht vom Schweiß verunreinigt werden.
- In Dampf- und Warmlufträumen aus Keramik oder Kunststoff sollten aushygienischen Gründen Sitzunterlagen/Sitztücher benutzt werden. Mitvorhandenen Wasserschläuchen sollen die Sitzflächen gereinigt werden.
- Technische Einbauten (z. B. Heizkörper, Beleuchtungskörper, Saunaheizgeräte einschließlich deren Schutzgitter und Messfühler) dürfen nicht mit Gegenständen belegt werden.
- In Schwitzräumen sollte nur ein Liegetuch / eine Sitzunterlage mitgenommen werden.
- Badeschuhe dürfen in Sauna- und Warmlufträumen nicht getragen werden.
- Aus Gründen gegenseitiger Rücksichtnahme sind in Schwitzräumen laute Gespräche, Schweißschaben, Bürsten, Kratzen nicht erlaubt. Hauteinreibungen/Peelings mit selbst mitgebrachten Mitteln wie Salz, Honig u. ä. sind unzulässig.
- Vor der Benutzung der Schwitzräume, des Kaltwassertauchbeckens oder anderer Badebecken muss geduscht werden.
- In Ruheräumen müssen sich die Nutzer rücksichtsvoll und ruhig verhalten. In stillen/absoluten Ruheräumen sind Geräusche zu vermeiden.
§ 10 Besondere Hinweise
- Personen mit gesundheitlichen Problemen sollten klären, ob für sie beim Saunabaden besondere Risiken bestehen.
- Traditionell bestehen in Sauna- und anderen Schwitzräumen besondere Bedingungen, wie z. B. höhere Raumtemperaturen, gedämpfte Beleuchtung, Stufenbänke und unterschiedliche Wärmequellen. Diese erfordern vom Nutzer besondere Vorsicht.
- Saunaaufgüsse dürfen ausschließlich vom Personal durchgeführt werden.
IV. HINWEIS AUF DIE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
§ 11 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Eintrittskarten, Gutscheinen und sonstigen Verkaufsartikeln in den Bäderbetrieben der Stadtwerke Gütersloh GmbH in der jeweils gültigen Fassung.
Gütersloh, den 01.05.2019
Stadtwerke Gütersloh GmbH
Dipl.-Kaufm. Ralf Libuda
Geschäftsführer
Ergänzende Haus- und Badeordnung
Regelungen zum Infektionsschutz
Ergänzende das Nordbad-Hallenbad der Stadtwerke Gütersloh GmbH
gültig ab 15.6.2021
Präambel
Sie ändert in den einschlägigen Regelungen die bestehende Haus- und Badeordnung ab bzw. führt weitere Punkte ein. Die Haus- und Badeordnung sowie diese Ergänzung werden gemäß § 2 Abs. 1 der Haus- und Badeordnung Vertragsbestandteil. Die Ergänzung nimmt Regelungen (z. B. behördlich, normativ) auf, die dem Infektionsschutz bei der Nutzung der Einrichtungen dienen. Die Einrichtungen werden im Verlauf einer sich abschwächenden Pandemie wieder betrieben. Es ist also erforderlich, Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um weitere Ansteckungen zu vermeiden.
Diese erarbeiteten Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit von Besuchern und Mitarbeitern/innen des Badbetreibers sollen der Gefahr von Infektionen soweit wie möglich vorbeugen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es aber zwingend erforderlich, dass die Badegäste ihrer Eigenverantwortung - gegenüber sich selbst und anderen - durch Einhaltung der Regelungen der Haus- und Badeordnung gerecht werden. Gleichwohl wird das Verhalten der Badegäste durch Personal vor Ort beobachtet, das bei Verstößen im Rahmen des Hausrechts tätig wird. Eine lückenlose Überwachung kann nicht durchgehend gewährleistet werden.
§ 1 Allgemeine Grundsätze und Verhalten im Bad
- Es gelten die auf den Internetseiten ausgewiesenen Öffnungszeiten und Preise.
- Der Eintritt kann nur gewährt werden, wenn eine nachgewiesene Immunisierung durch Impfung, Genesung oder ein Nachweis eines negativen Test- ergebnisses vorgelegt wird (Gemäß Coronaschutzverordnung des Landes NRW).
- Soweit nichts Anderes bekannt, ist es erforderlich, sich vor dem Besuch online zu registrieren und ein E-Ticket zu erwerben.
- Die max. Anzahl an Gästen für Bad und Sauna kann aufgrund der wandelnden Pandemieregelungen variieren. Die genauen Zahlen sind der jeweiligen Website zu entnehmen. Hier ist eine separate Seite mit Corona-Regelungen eingerichtet. Sollte ein Kunde über keinen Internetzugang verfügen, kann der Kunde sich vor seinem Besuch telefonisch bei den Mitarbeitern*innen über bestehende Regelungen informieren.
- Die Begleitung einer erwachsenen Person ist abweichend von der bisherigen Regelung für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr erforderlich.
- Betreten Sie den Beckenumgang nur unmittelbar vor der Nutzung z. B. der Becken.
- Abstandsregelungen und -markierungen im Bereich von z. B. Vorplatz, Eingangshalle, Sanitären Einrichtungen sowie im und am Schwimmbecken sind zu beachten.
- Verlassen Sie das Schwimmbad nach der Nutzung unverzüglich.
- Vermeiden Sie Menschenansammlungen vor der Tür, an ÖPNV-Haltestellen und auf dem Parkplatz. Von Gruppenbildungen ist ebenfalls abzusehen.
- Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist Folge zu leisten.
- Einrichtungen oder Dienstleistungen mit feuchter Wärme (z.B. Dampfbad, Tecaldarium, Sauna-Aufgüsse) können vom Betrieb ausgenommen werden.
- Es dürfen nur eine begrenzte Anzahl an Personen die Sauna zeitgleich nutzen. Bitte beachten Sie hierfür die Hinweisschilder an den jeweiligen Saunen.
- Verstößt ein Badegast trotz vorhergehender Verwarnung gegen die Corona-Regelungen ist er des Bades zu verweisen. In schwierigen Fällen wird die Polizei zur Unterstützung hinzugerufen. Je nach Verstoß, kann ein Hausverbot seitens der Gütersloher Bäder erfolgen.
- Die Aufnahme der personenbezogenen Daten dienen der Rückverfolgbarkeit im Falle einer Covid-19 Erkrankung während Ihres Aufenthalts im Bäder- oder Saunabetrieb. So soll die Kontaktaufnahme im Falle einer Erkrankung ermöglicht und eine weitere Ausbreitung der Krankheit verhindert werden.
§ 2 Allgemeine Hygienemaßnahmen
- Personen mit einer bekannten/nachgewiesenen Infektion durch das Coronavirus ist der Zutritt nicht gestattet. Dies gilt auch für Badegäste mit Verdachtsanzeichen.
- Waschen Sie Ihre Hände häufig und gründlich.
- Die Nutzung von Handdesinfektion im Eingangsbereich und an anderen Übergängen, an denen das Händewaschen nicht möglich ist, ist verpflichtend.
- Husten und Niesen Sie in ein Taschentuch oder alternativ in die Armbeuge.
- Duschen Sie vor dem Baden/Saunagang und waschen Sie sich gründlich.
- Halten Sie sich an die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen und in gekennzeichneten Bereichen. Zu tragen sind medizinische Masken oder FFP2-Masken.
§ 3 Maßnahmen zur Abstandswahrung
- Halten Sie überall die aktuell gebotenen Abstandsregeln (min. 1,5 m) ein. An Engstellen warten Sie, bis die maximal angegebene Zahl der anwesenden Personen unterschritten ist.
- Die Duschräume dürfen nur von einer begrenzten Personenzahl betreten werden. Bitte beachten Sie hier die Hinweisschilder vor den Duschen.
- Eintrittsregelungen für die jeweiligen Schwimmbecken und Saunen sowie Hinweise des Personals sind zu beachten. Genaue Informationen zur Nutzung sind an den jeweiligen Becken/Saunen ausgestellt. In den Schwimmbecken und Saunen muss der gebotene Abstand Selbstständig gewahrt werden.
- Vermeiden Sie auf dem Beckenumgang und an Engstellen, enge Begegnungen und nutzen Sie die gesamte Breite zum Ausweichen. Alternativ warten Sie bis der Weg frei ist.
- Halten Sie sich an die Wegeregelungen (z. B. Einbahnverkehr), Beschilderungen und Abstandsmarkierungen in Bad und Sauna und folgen Sie den Anweisungen des Personals.
Gütersloh, den 15.6.2021
STADTWERKE GÜTERSLOH GmbH
Ralf Libuda
Geschäftsführer